.Allgemeine Bedingungen Chalet Pierco

Auf der Domäne

  • Die gemeinsamen Teile, wie die Zugangswege, sollen immer frei sein.  
  • Auto fahren nur erlaubt ab dem Eingang der Domäne bis zum Eingang des Ferienhauses, mit Einhaltung der Verkehrsvorschriften. 
  • Die höchstzulässige Geschwindigkeit ist 15 Kilometer pro Stunde, für alle Fahrzeuge.
  • Die Benutzung von Musikinstrumenten oder – Installationen und von motorisierten Geräten ist nur  zugelassen zwischen 8 Uhr und 22 Uhr. 
  • Es ist streng verboten Zelte aufzuschlagen oder Caravans hinzustellen auf der Domäne.
  • Es ist streng verboten zu parken auf den Domänenwegen, abgesehen von Ein- und Ausladen.
  • Nehmen Sie bitte Rücksicht auf die anderen und respektieren Sie die Nachtruhe. 
  • Der Hausmüll soll im Container am Eingang der Domäne abgeladen werden (die Container werden jeden Freitag geleert).

Im Chalet

  • Das Chalet wird als Ferienhaus für höchstens 6 Personen (Kinder einbegriffen) vermietet. 
  • Es ist nicht erlaubt, die erwähnte Höchstanzahl von Gästen bei der Besetzung des Chalets zu überschreiten. 
  • Der Mieter soll das gemietete Ferienhaus korrekt benutzen und es bei der Abfahrt ordentlich aufräumen. 
  • Vor der Abfahrt: 
    • der Geschirrspüler muß geleert werden 
    • die Sanitäranlagen und die Küchengeräte müssen immer sauber hinterlassen werden 
    • die elektrische Heizung muß ausgeschaltet werden
    • der Holzoffen muß gelöscht werden 
    • alle benutzten Geräte müssen sauber sein
    • alle Lichte müssen ausgeschaltet werden
    • beim Verlassen der Wohnung muß der Mieter ebenso die Mülleimer leeren und sauber machen
    • der Hausmüll soll im Container am Eingang der Domäne abgeladen werden; bei Nicht-Erfüllung dieser Verpflichtungen werden zusätzliche Kosten (50,00 Euro) von der Kaution abgezogen

Und weiter: 

  • Die Endreinigung ist verpflichtet. Diese kostet 65 Euro und soll vor Ort bezahlt werden. 
  • Auch der Stromverbrauch ist vor Ort zu zahlen.

 

Kaution

Als Gewähr und Kaution für die Beschädigung vom Mietgut oder von Gegenständen die zum Mietgut gehören, soll der Mieter im Voraus – oder spätestens zum Zeitpunkt, daß er in dem gemieteten Ferienhaus absteigt –  die Summe von dreihundert Euro (€ 300,00) zahlen.

Dieser Betrag, der keine Zinsen trägt, wird dem Mieter zurückgezahlt bald er das folgende beweisen kann: 

  • alle Zahlungen die von ihm ausgeführt werden müssen, sind integral beglichen;
  • die Möbel, andere Gegenstände und das Leinzeug sind alle im Haus anwesend und sind weder beschädigt noch verschmutzt; wenn doch, sind die schadhaften Objekte repariert oder durch einen identischen Gegenstand ersetzt, immer in Absprache mit dem Vermieter und mit seiner Zustimmung;
  • die gemieteten Güter haben keine Wertverminderung erlitten und sind sauber hinterlassen werden (die Kühl- und andere Schränke und die Mülleimer sind gereinigt, wie auch die Sanitäranlagen, die elektronischen Haushaltsgeräte, der Geschirrspüler usw.);  
  • der Mieter verpflichtet sich schon jetzt zum Zahlen vom Surplus wenn die Kaution nicht reicht.
     

Die Verantwortlichkeit des Mieters

  • Der Mieter haftet für alle Schäden die er selber oder die anderen Gäste angerichtet hat/haben.
  • Die Höchstanzahl Personen ist begrenzt auf sechs (6). Bei Überschreitung dieser Anzahl kann dem Mieter den Zutritt verweigert werden.
  • Vor dem Auszug soll der Mieter alle Schäden für den Vermieter berechnen. 
  • Falls bei Ankunft im Ferienhaus bestimmte Mängel vom Mieter festgestellt werden, sollen diese dem Vermieter unmittelbar gemeldet werden;  wenn  nicht, wird der Mieter für alle nicht gemeldeten Schädigungen haftbar gemacht. 
  • RAUCHEN VERBOTEN. Bitte auch keine Kippen rund um das Haus, drinnen oder auf der Terrasse herumliegen lassen. 
  • Der Mieter soll dafür sorgen, daß die Nachbarn nicht gestört werden (Nachtlärm, rauchen, Leuchten …) und daß die Ruhe respektiert wird. 
  • Der Mieter soll gestatten, daß der Vermieter alle Reparaturen die sich während der Mietperiode als dringend und notwendig erweisen, ausführt, ohne daß er dafür eine Entschädigung und oder eine Ermäßigung des Mietpreises fordern kann.
  • Beim Verlassen des Ferienhauses muß der Mieter immer den Holzofen ausmachen. Auch das Velux-Fenster muß geschlossen werden.
  • Unter allen Umständen soll der Mieter das Ferienhaus als ein guter Familienvater beziehen, d.h. unter anderem daß er die Türen bei Regen und Wind schließen soll. Wenn der Mieter nicht im Haus anwesend ist, muß es auch erschlossen werden.
  • Der Mieter verhütet, daß der Hausrat von innen nach außen geschleppt wird. 
  • Der Grill muß nach jeder Verwendung gereinigt werden.